In der Tagungsgebühr (incl. Tagungspauschale des Caterers) sind enthalten: Tagungsunterlagen, Speisen, Getränke / Snacks während des Seminars. Diese Leistungen sind nach §4 Nr.22 UStG von der Umsatzsteuer befreit; in den ausgestellten Rechnungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.